Anrufen Anfrage stellen

Pflichten · 6 Minuten Lesezeit

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen: was in Rheinland-Pfalz gilt

Anders als in Nordrhein-Westfalen gibt es kein landesweites Prüfdatum. Entscheidend ist die Satzung Ihrer Kommune – und die kennen die wenigsten.

Kaum ein Thema sorgt bei Hauseigentümern für so viel Verunsicherung wie die Dichtheitsprüfung. Das liegt daran, dass die meisten Ratgeber im Netz die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen beschreiben – und die ist eine andere.

Die kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz gibt es keine landesweite, für alle Grundstücke geltende Prüffrist, wie sie NRW mit § 61a Landeswassergesetz einmal eingeführt hatte. Maßgeblich ist bei uns die Entwässerungssatzung Ihrer Kommune oder Verbandsgemeinde.

Diese Satzungen fordern eine Prüfung typischerweise in drei Fällen:

  1. Bei Neubau einer Grundstücksentwässerung, vor der Inbetriebnahme.
  2. Bei wesentlicher Änderung einer bestehenden Anlage, also etwa bei einem Anbau oder einer neuen Grundleitung.
  3. In Wasserschutzgebieten, teils mit wiederkehrenden Fristen.

Hinzu kommt die allgemeine Pflicht aus dem Wasserhaushaltsgesetz und der DIN 1986-30: Abwasseranlagen sind so zu betreiben, dass kein Abwasser austritt. Das ist keine Terminvorgabe, aber es ist eine Pflicht – und im Schadensfall wird danach gefragt.

Warum eine Prüfung auch ohne Pflicht sinnvoll ist

Eine undichte Grundleitung meldet sich selten mit Rückstau. Sie meldet sich damit, dass das austretende Abwasser über Jahre Boden unter der Bodenplatte ausspült. Irgendwann sackt die Terrasse ab, dann die Kellersohle.

Typische Warnzeichen, die wir bei Ortsterminen immer wieder sehen:

  • wiederkehrende Verstopfungen an derselben Stelle
  • Geruch im Keller, besonders nach starkem Regen
  • absackende Pflasterflächen genau über der Leitungstrasse
  • Ratten im Garten oder in der Nähe der Revisionsschächte

Jedes einzelne dieser Zeichen ist ein Grund für eine Kamerabefahrung. Alle vier zusammen sind ein Grund, nicht mehr lange zu warten.

Was eine Prüfung kostet und wie sie abläuft

Beim Einfamilienhaus liegt eine Kamerabefahrung mit Befundbericht meist bei 350 bis 650 Euro. Sie dauert einen Vormittag. Ablauf:

  1. Leitung mit Hochdruck spülen, damit die Kamera überhaupt etwas sieht.
  2. Befahrung von den Revisionsschächten aus, Aufzeichnung des gesamten Verlaufs.
  3. Befund im Klartext: was ist unkritisch, was beobachten, was handeln.
  4. Auf Wunsch anschließende Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 mit Wasser oder Luft, mit Protokoll für die Kommune.

Sie bekommen die Videoaufnahme. Das ist wichtig, denn es ist Ihr Beleg – gegenüber der Kommune, gegenüber einem Käufer und gegenüber einem Versicherer.

Wenn etwas gefunden wird

Nicht jeder Riss muss saniert werden. Wir trennen zwischen sofort handeln, beobachten und unkritisch – und begründen die Einordnung.

Muss saniert werden, gibt es zwei Wege:

  • Grabenlos mit Schlauchliner. Ein harzgetränkter Schlauch wird eingezogen und härtet aus. Kosten je nach Nennweite 180 bis 350 Euro pro Meter. Voraussetzung ist eine lagestabile Leitung – deshalb der Blick mit der Kamera vorher.
  • Offene Erneuerung. Nötig, wenn die Leitung abgesackt oder verformt ist. Im Garten meist 250 bis 450 Euro pro Meter, dazu die Wiederherstellung der Oberfläche.

Der Liner ist selten billiger als die offene Bauweise. Er spart aber die Terrasse, den Rasen und drei Wochen Baustelle vor der Haustür. Bei Leitungen unter dem Gebäude ist er oft die einzige praktikable Lösung.

Was wir Ihnen abnehmen

Wir prüfen für Sie, was die Satzung Ihrer Kommune konkret fordert, bevor irgendetwas beauftragt wird. Im Raum Koblenz unterscheiden sich die Regelungen zwischen den Verbandsgemeinden deutlich, und es hat wenig Sinn, eine Prüfung zu bezahlen, die niemand verlangt – oder eine zu versäumen, die vorgeschrieben ist.

Nächster Schritt

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben

Ein Ortstermin kostet Sie nichts und uns eine Stunde. Danach wissen Sie, was machbar ist, was es ungefähr kostet und wann wir anfangen können.

  • Ortstermin innerhalb von 10 Werktagen
  • Angebot als Leistungsverzeichnis, Position für Position
  • Feste Bauleitung, ein Ansprechpartner bis zur Abnahme
  • Eigene Kolonnen und eigener Gerätepark